FreeVis Aktuell
Was prüft der LASIK-TÜV?
September 2010
Der sogenannte LASIK TÜV Süd wird vom TÜV SÜD Management Service an Augenlaserkliniken verliehen, die sich aufbauend auf einer bereits vorhandenen ISO 9001:2008 Zertifizierung einer zusätzlichen, noch strengeren Prüfung unterziehen. Die relevanten Kriterien des LASIK-TÜVs wie Ergebnisqualität, Erfahrung des Operateurs, OP-Zahlen, Komplikationsrate, Hygiene-Standards, technische Ausstattung und Patientenzufriedenheit werden objektiv begutachtet und verifiziert: Die Prüfung wird durch einen technischen Gutachter des TÜV-SÜD, einen Augenarzt als medizinischer Gutachter und einen Hygiene-Spezialisten vorgenommen.

Das LASIK-TÜV-Gütesiegel wurde auf Initiative des Verbandes der Spezialkliniken Deutschlands für Augenlaser und Refraktive Chirurgie (VSDAR e.V.) entwickelt und wird seit 2006 verliehen.
Zur Zeit sind 23 Augenlaserkliniken in Deutschland LASIK-TÜV zertifiziert (Liste TÜV-Zertifizierter Augenlaser-Einrichtungen)
Das FreeVis LASIK Zentrum in Mannheim unter der Leitung von Prof. Dr. Michael Knorz zählte zu den ersten zertifizierten Einrichtungen in Deutschland.
Geprüft werden:
1. Qualifikation der Augenchirurgen
Geprüft wird u.a. ob Mitarbeiter und Ärzte die erforderliche Qualifikation haben. So müssen Ärzte beispielsweise mindestens 1.000 LASIK-Operationen in den letzten fünf Jahren durchgeführt haben, 250 davon im letzten Jahr. Darüber hinaus werden vom gesamten Personal, einschließlich Ärzte, aktuelle Nachweise über Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen verlangt.
2. Technische Ausstattung der Laser-Klinik
Nicht weniger streng sind die Maßstäbe hinsichtlich der technischen Ausstattung. Für die LASIK kommen nur moderne Diagnose- und Behandlungsinstrumente infrage, sogenannte „state-of-the-art“ Geräte, die den von einem wissenschaftlichen Beirat festgelegten technischen Stand aufweisen. Zudem unterliegen diese Apparaturen zusätzlichen Wartungsanforderungen.
3. Operationssaal
Jede Einrichtung wird kontrolliert. Das fängt bei der Infrastruktur an – so muss z.B. eine unterbrechungsfreie Stromversorgung für die zur LASIK relevanten Einrichtungen gewährleistet sein – und geht bis zur Hygiene. Um wirklich sterile OP-Bedingungen sicherzustellen, muss jeder vom TÜV-SÜD zertifizierte Anbieter eigens über einen Hygienebeauftragten verfügen, der die entsprechende Ausbildung und Erfahrung besitzt. Dieser hat dafür zu sorgen, dass die Hygienerichtlinien des Robert Koch Institutes (RKI) eingehalten werden.
4. Qualitätskontrolle
Auch das Management hat eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen. Gefordert wird u.a. eine aktive Qualitätskontrolle zur ständigen Überprüfung und Dokumentation der Behandlungsergebnisse, die schließlich den Erfordernissen einer modernen Einrichtung entsprechen sollen. Dabei muss die Rate schwerer intra- und postoperativer Komplikationen unter 1% liegen, die Re-Operationsrate unter 10% und die Erfolgsrate der Korrektur für 90% der Patienten innerhalb von ± 0,5 Dioptrien.
5. Patientenzufriedenheit
Nicht zuletzt wird auch die Zufriedenheit der Patienten geprüft. Sie wird anhand standardisierter Patientenfragebögen erfragt und dokumentiert.

