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Hilft bei der Suche nach Spezialisten: Kommission für Refraktive Chirurgie (KRC)

März 2018

Nahezu 70 Prozent der Erwachsenen in Deutschland sind fehlsichtig. Neben Brille und Kontaktlinsen ist die operative Korrektur ein Weg, die eigene Fehlsichtigkeit zu beheben. Wer sich für einen operativen Eingriff interessiert, dem bietet sich eine verwirrende Vielzahl von Angeboten, deren Qualität für den Laien häufig schwer einzuschätzen ist. Das Informationsangebot der Kommission Refraktive Chirurgie (KRC) hilft den Patienten bei der Suche nach Spezialisten.

Die Kommission für Refraktive Chirurgie (KRC) ist eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands und der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft. Die Kommission ist vor allem als Herausgeber der sogenannten "Anwenderlisten" bekannt, auf denen niedergelassene Augenchirurgen und Augenkliniken geführt werden, die a) über eine Weiterbildung gemäß den Empfehlungen der KRC verfügen und b) sich freiwillig bereit erklärt haben, die Richtlinien der KRC zur Qualitätssicherung einzuhalten, ihre Patienten gemäß dieser Richtlinien zu behandeln und c) an regelmäßigen Fortbildungen teilzunehmen.

Neben den "Anwenderlisten" gibt die KRC auch die Richtlinien zur Qualitätssicherung heraus. Darin sind u.a. die Anwendungs- und Grenzbereiche der verschiedenen refraktiv-chirurgischen Eingriffe festgelegt, z.B. ob und wenn ja unter welchen Umständen ein kurzsichtiges Auge mit -7 dpt noch sicher mit dem LASIK-Verfahren behandelt werden kann. Auch diese Richtlinien werden ständig aktualisiert und ergänzt, um die Weiterentwicklung der refraktiv-chirurgischen Verfahren widerzuspiegeln.

Hier sind einige Beispiele:

Erstuntersuchung und Operation sind nicht mehr am gleichen Tag zulässig
Sowohl die Erstuntersuchung als auch die Aufklärung müssen durch einen in der aktuellen KRC-Anwenderliste geführten Facharzt für Augenheilkunde durchgeführt werden. Gleiches gilt für die Entscheidung, welche Operation - z.B. eine Femto-LASIK oder der Einsatz einer phaken Linse - durchgeführt wird. Außerdem muß das Aufklärungsgespräch bereits vor dem OP-Tag erfolgen, um eine ausreichende Bedenkzeit zu gewährleisten.

Bewertung für die SMILE Augenlaserbehandlung
Das SMILE Verfahren (auch unter der Bezeichnung intrastromale Lentikelextraktion, ReLEx smile oder FLEX bekannt) wurde weitgehend der LASIK bzw. PRK gleichgestellt. Als Anwendungsbereich wurde die Korrektur der Kurzsichtigkeit von -1 bis -8 dpt. und die Korrektur der Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) bis -5 dpt. festgelegt. Bei einer gleichzeitig bestehenden Alterssichtigkeit kann SMILE als als Monovisions-Verfahren eingesetzt werden.

Keine "simultane" Linsenoperation
Aufgrund des erhöhten Operationsrisikos rät die KRC ausdrücklich von der beidseitigen Implantation phaker Linsen bzw. von der Durchführung eines beidseitigen refraktiven Linsenaustauschs am gleichen Tag ab.


Website der KRC und weitere Informationen

Richtlinien der KRC, Stand Oktober 2016

Anwenderlisten, Stand Oktober 2017


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